Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit, selbst bei Kenntnis, widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich, schriftlich zugestimmt. Kunde im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder eine selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, technische Änderungen sowie Änderungen in Form von Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sie kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Bei Bestellung auf elektronischem Wege, wird der Vertragstext von uns gespeichert werden und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail, Fax oder Brief zugesandt.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere durch den Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird entsprechend erstattet.

Alle mündlichen und schriftlichen Angaben uber Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Der Kunde wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware fur den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. 

  1. Vom Kunden angeforderte Muster aller Art werden berechnet, sie bleiben jedoch unser Eigentum und sind auf Verlangen frei zurückzusenden.
  2. Bei Sonderanfertigungen übernimmt der Kunde bei Verträgen mit Unternehmern jede Haftung bezüglich des Bestehens seiner Marken-, Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechte. Eine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Kunde stellt uns bei Verträgen mit Unternehmern von jedweden Ansprüchen Dritter frei. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung von besonderer Ware hergestellt werden müssen, bleiben auch bei Berechnung unser Eigentum.
  1. An sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen von Kunden oder sonstigen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung verwendet werden.
  2. Wir sind berechtigt, einzelne Exemplare der von uns gefertigten Gegenstände zur Eigenwerbung zu nutzen. Das Einverständnis zur Abbildung von Sonderanfertigungen bedarf keiner zusätzlichen Genehmigung.
  1. Für die vom Besteller überlassenen Vorlagen, Muster, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

Abweichungen im Bezug auf Farbe, Material und Ausführung behalten wir uns vor. Unser Angaben zum Liefer- und Leistungsbestand sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften, Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % bleiben aus produktionstechnischen Gründen vorbehalten.

  1. Liefertermine oder Lieferfristen gelten nur als vereinbart, wenn die Vereinbarung schriftlich erfolgt ist. Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus; die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen oder Lieferfristen nicht zu vertreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz des uns deshalb entstehenden Schadens zu verlangen

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe am Werk/Lager, beim Übersendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ab Werk/Lager, auf den Kunden über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe auf den Kunden über.
  3. Wird der Versand der Ware ohne unser Verschulden unmöglich oder wünscht der Unternehmer den Versand verzögert, so geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.
  1. Ist der Kunde in Annahmeverzug, steht dies einer Übergabe gleich.


  1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus dem abgeschlossenen Vertrag, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen.
  2. Der Kunde ist so lange der Eigentumsvorbehalt besteht, verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, jeden Zugriff Dritter auf die Ware, wie Pfändung oder Beschädigung oder Vernichtung der Ware sowie ein Besitzwechsel der Ware unverzüglich unter Vorlage der notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen, ebenso ist ein Wohnoder Geschäftssitzwechsel schriftlich anzuzeigen.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verwenden. Der Kunde tritt alle hierbei durch die Weiterveräußerung enstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten einschliesslich etwaig hieraus resultierender Gestaltungsrechte schon jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab; die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Kunde wird von uns unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen unsgegenüber nicht ordnungsgemäß nach, sind wir jederzeit berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen und die Abtretung an uns bekannt zu geben, der Kunde hat uns den Schuldner der abgetretenen Forderung auf Verlangen zu benennen.
  1. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs erlischt das Recht zur Verwendung oder Weiterveräußerung der Ware und die Ermächtigung zum Einzug der Forderung.


  1. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel, Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Kommt der Unternehmer dieser Verpflichtung nicht nach, sind Gewährleistungsrechte uns gegenüber ausgeschlossen. Die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere der Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und des Mangels selbst, trifft den Unternehmer.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Mitteilung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, so erlöschen seine Gewährleistungsrechte, sofern wir nicht arglistig gehandelt haben, zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstellerangaben zum Abschluß des Vertrages bewogen, so trifft ihn die Beweislast für seine Kaufentscheidung, ebenso trägt er bei gebrauchten Gütern die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels.
  4. Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Art der gewählten Nacherfüllung kann von uns jedoch verweigert werden, sollte sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten für uns verbunden sein und die andere Art der Nacherfüllung für den Kunden ohne erhebliche Nachteile für ihn bleibt.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages bei Vorliegen nur geringfügiger Mängel steht dem Kunden, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, nicht zu.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Mangels nicht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware soweit dies zumutbar ist, beim Kunden. Der Schadenersatzanspruch ist beschränkt auf die Differenz zwischen der Vergütung und dem Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht im Falle dessen, dass der Mangel von uns arglistig verschwiegen worden ist.
  7. Bei gebrauchten Gütern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer 1 Jahr, für den Verbraucher 2 Jahre ab Gefahrübergang.
  8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen des Herstellers sind keine vertragsgemässen Beschaffenheitsangaben.
  9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemässen Montage entgegegnsteht; gleiches gilt für sonstige Anleitungen. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht, Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  1. Unsere Haftung beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
  3. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren, sofern uns nicht Arglist zur Last gelegt werden kann, 1 Jahr nach Gefahrübergang.
  4. Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

  1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich die vereinbarte Vergütung zuzüglich der Versandkosten ab Werk. Wir sind berechtigt, eine Versandkostenpauschale zu verlangen, deren Höhe von uns nach billigem Ermessen festgelegt wird. Statt der Versandkostenpauschale können wir nach unserer Wahl auch die tatsächlichen Versandkosten verlangen. Bei Festpreisabreden behalten wir uns angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material und/oder Vertriebskosten für Lieferungen, sowie Währungs differenzen vor, welche 3 Monate oder später nach Vertragsabschluß erfolgen.
  2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, sind Rechnungen von uns binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzüge zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, die Geldschuld des Kunden ist während des Verzuges mit den gesetzlichen Zinssätzen zu verzinsen (bei Verbrauchern mit 5 % über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern mit 8 % über dem Basiszinssatz). Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, sofern seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur zulässig bei Ansprüchen des Kunden, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

  1. Zwischen dem Kunden und uns gilt Deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, richtet sich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung nach unserem Geschäftssitz in Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Sinngemäß gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.